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  • AutorenbildKremena Doynov

Vorsicht! Falle!


Wieder zum Thema "Wann soll man ein Stellenangebot ablehnen" oder gar den Bewerbungsprozess abbrechen? Diesmal stammen die Ratschläge von Markus Grutsch, Arbeitspsychologe und Professor an der Fachhochschule FHS St. Gallen.

 

Wer auf Jobsuche ist, freut sich meist sehr, im Bewerbungsprozess in die nächste Runde zu kommen. Doch es gibt auch Gründe zur Vorsicht: Nicht jeder Stellenbeschrieb, der zu Beginn nach Traumjob klingt, hält, was er verspricht. Bei diesen acht Anzeichen sollten Sie den Job besser ablehnen:

Falsche oder ungenaue Angaben

Das geht gar nicht: Wenn während des Bewerbungsgespräches klar wird, dass der Stellenbeschrieb im Inserat nicht mit dem auszuführenden Job übereinstimmt. «Der Bewerber ist auf genaue Informationen angewiesen. Falsche Ausschreibungstexte sind höchst unprofessionell», sagt Markus Grutsch, Arbeitspsychologe und Professor der Fachhochschule FHS St. Gallen.

Stelle ist schon sehr lange ausgeschrieben

«Wenn ein Unternehmen schon mehrere Monate dieselbe Stelle inseriert, kann das mehrere Gründe haben», so Grutsch. Vorsicht sei dann geboten, wenn der Arbeitgeber nicht so richtig zu wissen scheint, was er eigentlich sucht. Oder wenn die Firma unrealistische Anforderungen stellt und extrem unflexibel ist.

Mangelnde Formalitäten

Sie müssen nicht ewig auf eine Antwort warten: «Wenn eine Bewerbung eingeht, muss das Unternehmen innerhalb von zwei Tagen eine Rückmeldung geben», sagt der Arbeitspsychologe. Eine Eingangsbestätigung sei das Mindeste. Wer keine Rückmeldung erhält, sollte stutzig werden. Das bedeutet meist, dass die Firma schlecht organisiert ist.

Ein schlecht vorbereiteter Gesprächspartner

Sie kommen ans Bewerbungsgespräch und merken, dass ihr Gegenüber ihre Unterlangen noch nicht einmal angeschaut hat. Das kommt beispielsweise dann vor, wenn das Unternehmen Leute einlädt, nur um ihr Äusseres zu beurteilen. «Das gibt es tatsächlich immer wieder, besonders in der Dienstleistungsbranche», sagt Grutsch.

Keine Perspektive

Am Bewerbungsgespräch muss nicht nur der Bewerber seinem potenziellen Arbeitgeber Antwort und Rede stehen, auch das Unternehmen steht in der Pflicht, den Bewerber zu informieren. «Die Erwartungen müssen klar kommuniziert werden», sagt Arbeitspsychologe Grutsch. Genauso wie die Entwicklungsmöglichkeiten? Fehlt die Perspektive, sollten Sie sich den Stellenantritt zweimal überlegen.

Unangemessene Fragen

Klar, am Bewerbungsgespräch sollte man sich gegenseitig kennen lernen. Doch der Bewerber muss sich nicht alle Fragen gefallen lassen. «Frauen werden ab 30 beispielsweise häufig gefragt, ob sie Kinder wollen», so Grutsch. Darauf müssen sie keine wahrheitsgetreue Antwort geben und können getrost lügen. Auch Fragen bezüglich der physischen und psychischen Gesundheit sind tabu.

Sinnlose Assessments

Selbst bei einem Assessment, wo es darum geht, die Stressresistenz der Bewerber zu testen, haben Sie ein Recht darauf, auf die Situation vorbereitet zu werden. Was wird von Ihnen erwartetet? Welche Fähigkeiten werden getestet? «Sinnlose Gruppen-Assessments, bei denen Bewerber ohne Vorwarnung ins kalte Wasser geworfen werden, sind dagegen unprofessionell und können vom Bewerber ruhig boykottiert werden», so Grutsch. Beispiel: Sie sind zu dritt auf einem Floss, einer muss über Bord, wer geht?

Hohe Fluktuation

Wenn Sie ihrem künftigen Team vorgestellt werden und feststellen, dass der grösste Teil ebenfalls erst kürzlich zum Unternehmen gestossen ist: Vorsicht! Suchen Sie das Gespräch mit den Arbeitskollegen. Wurde die Abteilung vielleicht gerade neu geschaffen? Oder ist die Fluktuation ungewöhnlich hoch? Wenn die Mitarbeiter jeweils nach drei Monaten wieder gehen, ist im Unternehmen bestimmt etwas faul.

 

Haben Sie schon mal eine ähnliche Situationen erlebt? Wie haben Sie darauf reagiert? Wenn Sie anderen darüber erzählen möchten, diskutieren Sie auf der Job Energy Seite bei Facebook.


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